Für Designer:
Für Nutzer:
Zusammenfassend sollten Designer ihre Urheberrechte kennen und klare Vereinbarungen über die Nutzung ihrer Werke treffen, während Nutzer die Rechte anderer respektieren und die Lizenzbedingungen sorgfältig prüfen sollten, bevor sie kreative Werke verwenden. Rechtsberatung kann in komplexen Fällen hilfreich sein, um sicherzustellen, dass alle Parteien geschützt sind.
Praxisbeispiel: Bildagentur iStock
iStock bietet Standardlizenzen und erweiterte Lizenzen an, wobei die erweiterte Lizenz zusätzliche Rechte und Kosten für den Nutzer mit sich bringt.
Sofern auf iStock keine „Eingeschränkte Verwendung“ für ein Werk gilt, können Nutzer es zeitlich unbegrenzt, weltweit und in einer unbegrenzten Anzahl von Projekten und Medien einsetzen. iStock stellt sie dem Nutzer jedoch nicht exklusiv zur Verfügung.
Die Weiterbearbeitung von iStock-Werken ist gestattet, darunter das Zuschneiden, Ändern der Größe, Hinzufügen von Text, Hochladen von Logos und Anwenden von Filtern sowie kreativen Effekten. iStock hat auch einen kostenlosen Online-Fotoeditor im Angebot.
Die Angabe des Urhebers bei kommerzieller Nutzung auf iStock ist nicht erforderlich, jedoch für redaktionelle Zwecke notwendig, wobei der Urhebervermerk „iStock.com/Mitgliedsname des Künstlers“ anzuführen ist.
Weitere ausführliche Informationen zum Thema finden Sie hier: IHK München
Die ausführlichen Lizenzvereinbarungen von iStock finden Sie hier: iStock Photo
Die Inhalte zur Weiterbearbeitung der Werke von iStock finden Sie hier: iStock Poto
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